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Online-Dienst für Menschen aus der Ukraine: Aufenthaltstitel beantragen

Im zeitlichen Zusammenhang mit der militärischen Invasion der russischen Streitkräfte am 24. Februar 2022 aus der Ukraine vertriebene Personen können derzeit ohne Visum nach Deutschland einreisen und sich hier - zunächst befristet bis zum 31. August 2022 - ohne eine Aufenthaltserlaubnis aufhalten.

Wenn Vertriebene vor Ablauf des 31. August 2022 arbeiten möchten oder staatliche Unterstützung (zum Beispiel in Form einer Wohnung, Geldzahlungen oder medizinischer Versorgung) benötigen, müssen sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dieser Online-Dienst ermöglicht die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis.

https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-de/service/aufenthaltstitel#/

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Letzte Änderung:
26.04.2022 - 08:04 Uhr
Adresse

14467 Potsdam