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#Brückenbauen: Informationen für Ukrainerinnen und Ukrainer und Brandenburger Unternehmen

"Uns erreichen Anfragen von beiden Seiten zum Thema Arbeit und Praktika: Geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer können sofort Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erhalten und dürfen abhängige oder selbstständige Erwerbstätigkeit ausüben.

Die Ausländerbehörden sind angewiesen, bei Erteilung des Aufenthaltstitels nach §24 Aufenthaltsgesetz, eine Beschäftigungserlaubnis zu erteilen.Der Besitz dieser Fiktionsbescheinigung berechtigt zur Aufnahme einer Beschäftigung.Auch eine Selbstständigkeit ist so möglich.Bei Praktika verhält es sich anders, diese gelten nicht als Erwerbstätigkeit und können sowohl mit Aufenthaltstitel, als auch bei visafreier Einreise (für drei Monate) aufgenommen werden.Was das Thema #Versicherung angeht, so gilt: Geflüchtete aus der #Ukraine sind im selben Rahmen krankenversichert wie Asylbewerber.

Step-by-Step:

  1. Meldung bei der Ausländerbehörde, dort erhalten Sie die Fiktionsbescheinigung: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Behoerden/
  2. Meldung bei der Agentur für Arbeit, für Arbeits- und Praktikasuchende: https://www.arbeitsagentur.de/ukraine
  3. Plattformen mit Angeboten: https://www.jobaidukraine.com oder auch die www.ihk-lehrstellenboerse.de"

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Letzte Änderung:
30.03.2022 - 12:03 Uhr
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14467 Potsdam