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Online-Antrag für Aufenthaltserlaubnisse

Wer in Berlin Geflüchtete unterstützt, kann sich jetzt online registrieren und erhält umgehend einen provisorischen Titel inklusive Arbeitserlaubnis.

Menschen, die wegen des Krieges aus der Ukraine flüchten mussten, wird eine humanitäre Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz nach § 24 Aufenthaltsgesetz erteilt.Geflüchtete, die in Berlin dauerhaft untergebracht sind, können diese Aufenthaltserlaubnis ab sofort online beim Landesamt für Einwanderung (LEA) beantragen.

Weitere Informationen und den Online-Antrag für Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine finden Sie hier: Link

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Letzte Änderung:
28.03.2022 - 14:03 Uhr
Adresse

10969 Berlin