Amt für Flüchtlingshilfe - Esslingen Nord
Aufgaben der Heimleitung
-Leitung und Organisation der Gemeinschaftsunterkünfte
-Gewährleistung des allgemeinen Betriebs und Umsetzung der Hausordnung,Planung und Organisation der Unterbringung der zugewiesenen Asylbewerber
-Ansprechpartner in Zusammenarbeit mit den Sozialen Diensten für Hausbewohner, Nachbarn, Behörden, Polizei
Aufgaben der Unterkunftsverwaltung
-Empfang der Neuzugänge und Information, Aufnahme des Antrags nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und Weiterleitung an die zentrale Leistungsstelle im Landratsamt
-Auszahlung von Barleistungen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes
-Auszahlung sonstiger Leistungen wie Schulbedarf und Erstlingsausstattung für Neugeborene -Kostenerstattung für Fahrtkosten zu Anhörungsterminen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
-Ausstellung von Krankenscheinen und Versand an die Arztpraxen (Krankenhilfe im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes)
-Einhaltung der Nutzungs-, Haus- und Brandschutzvorschriften, regelmäßige Kontrollgänge
Die Unterkunftsverwaltung Esslingen Nord verwaltet die Gemeinschaftsunterkünfte (GU) in folgenden Bereichen des Landkreises Esslingen:
• Esslingen Stadtmitte
• Esslingen -Sulzgries
• Esslingen - Weil
• Esslingen-Oberesslingen
• Esslingen-Zell
• Esslingen Altbach
• Köngen
• Deizisau
• Denkendorf
• Aichwald
Rennstrasse 8-10
73728 Esslingen
Deutschland
Montag 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr
Dienstag, Donnerstag 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Freitag: 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr
Mittwoch geschlossen